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§5 – Leihgeschäfte

Begonnen von Admin, 09.11.2025, 02:48:37 CET

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Admin

📑 §5 – Leihgeschäfte
(1) Leihgeschäfte dienen der zeitlich befristeten Überlassung eines Spielers.

(2) Die Leihdauer beträgt mindestens eine halbe Saison und maximal zwei Saisons

(3) Es kann eine Leihgebühr sowie eine optionale Gehaltsteilung vereinbart werden. Ebendso ist eine Kaufoption und Kaufpflicht möglich.

(4) Der verleihende Verein bleibt Eigentümer des Spielers, der entleihende erhält nur Nutzungsrechte.

(5) Der Spieler kehrt nach Ablauf der Leihe automatisch zum Ursprungsverein zurück.

(6) Eine vorzeitige Rückholung oder Vertragsauflösung ist nur mit beiderseitiger Zustimmung möglich.

(7) Leihen zwischen Vereinen desselben Users (Multiaccount) sind streng verboten.

Quelle: https://champions-regeln.4lima.de/transfers